Abschreibung ist im Rechnungswesen die Erfassung und Verrechnung von Wertminderungen, die bei Vermögensgegenständen des Anlage- und Umlaufvermögens eintreten.
Bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzungsdauer zeitlich begrenzt ist, sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen zu vermindern. Der Abschreibungsaufwand wird dabei gegen den (Rest-)Buchwert des Vermögensgegenstandes gebucht. Zu den abnutzbaren Vermögensgegenständen zählen insbesondere: Gebäude, Maschinen und maschinelle Anlagen, Fuhrpark, Betriebs- und Geschäftsausstattung wie Büromöbel oder Lager- und Werkshalleneinrichtungen und Werkzeuge einschließlich des Zubehörs dieser Sachen sowie immaterielle Betriebsmittel einschließlich des derivativen Geschäfts- oder Firmenwert unterliegen der Abnutzung oder Alterswertminderung.

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