Selbstdarstellung

Aufgaben und Ziele des Arbeitsausschusses Risikomanagement

I. Ziele

 

Der Arbeitsausschuss sieht seine zu­künf­tige Auf­ga­ben­stellung nicht mehr allein in der Auseinandersetzung mit der na­tio­na­len Umsetzung der Stör­fall­verordnung, sondern vielmehr in einem Beitrag zum um­fas­sen­den, technischen Risikomanagement bzgl. der Anlagensicherheit. Hierbei sollen Risiken für

  1. Personen,
  2. Umwelt und
  3. Produktionseinrichtungen

betrachtet werden, die in stoff- und prozessbedingten Gefahren­poten­tia­len begründet sind. Hier­bei konzentriert sich der Ausschuss weiterhin auf die Betrach­tun­gen von Anlagen, die in den Gültigkeits­be­reich der Störfallverordnung fallen.

Um den neuen, dargestellten Anforderungen gerecht zu werden, hat sich der Arbeitsausschuss die folgenden Ziele definiert:

  • Sammeln von Informationen zu dem oben dargestellten Aufgabenbereich
  • Bewertung unterschiedlicher Ansätze und Methoden des Risikomanagements
  • Bildung von Netzwerken und Austausch mit nationalen und europäischen Ausschüssen, die gleiche oder angrenzende Themen behandeln
  • Identifizierung weiteren Forschungs- und Entwicklungsbedarfs

 

II. Schnittstellen zu anderen Gremien

Der Forschungsausschuss "Sicherheitstechnik in Chemieanlagen" sowie die Arbeits­aus­schüs­se „Reaktionstechnik sicherheitstechnisch schwieriger Prozesse“ und "Sicherheitsgerechtes Auslegen von Chemie­anlagen" beschäftigen sich nach Bedarf mit aktuellen Schadens­ereig­nis­sen.

Der Arbeitsausschuss „Anlagensicherung mit Mitteln der Prozessleittechnik“ beschäftigt sich mit der Umsetzung der sicherheitstechnischen Anforderungen und dem Nachweis der SIL-Anforderungen für sicherheits­relevante Schaltungen.

 

III. Arbeitsschwerpunkte

In der deutschen verfahrenstechnischen Industrie werden qualitative Risikobetrachtungen in den verschiedensten Formen eingesetzt. Gegen quantitative Verfahren bestehen noch Vorbehalte bei der Anwendung. Da europäische Richtlinien und weitere internationale Normen in zunehmendem Maße quantitative Risikobetrachtungen verlangen, sieht der Arbeitsausschuss hierin einen zukünftigen Schwerpunkt seiner Arbeit. Die folgenden Punkte werden vorrangig bearbeitet:

  1. Bewertungs- und Akzeptanzkriterien
    Akzeptanz­kriterien be­schrei­ben das durch gesellschaftlichen Konsens gefundene akzeptable Restrisiko. Amtliche Kriterien wurden in Deutschland bisher nicht definiert, obwohl dies grundsätzlich auch nach deutschem und europäischem Recht zulässig wäre. Der Ausschuss will deshalb diskutieren, ob und gegebenenfalls welche Bewertungs- und Akzeptanzkriterien zum gesellschaftlichen Konsens und zur Wahrung der Planungssicherheit für die verfahrenstechnische Industrie beitragen können.
  2. Erfassung verfügbarer Vorgehensweisen, Rechenprogramme und Zuverlässig­keits­daten in Deutschland sowie im internationalen Bereich
    Im internationalen Anlagenbau und in der verfahrenstechnischen Industrie im Ausland wird im Gegensatz zur Bundesrepublik Deutschland inzwischen eine Vielzahl an Vorgehens­wei­sen, Rechenprogrammen aber auch an Zuverlässigkeitsdaten im Rahmen von quantitativen Risikobetrachtungen ein­ge­setzt. Um eine detaillierte Übersicht hierüber zu erhalten, sollten diese zunächst erfasst und bewertet werden.
  3. Diskussion einer sinnvollen Anwendung quantitativer Ansätze zur Risikobetrachtung in Deutschland
    Der Risikobegriff spielt in der verfahrenstechnischen Industrie durch zunehmende Internationalisierung, Harmonisie­rung der Standards und stärkere Selbstverpflichtung der Unternehmen eine immer wichtigere Rolle. Um dieser Entwicklung gerecht zu werden, möchte der Arbeitsausschuss verstärkt den sinnvollen Einsatz von quantitativen Risikobetrachtungen in Deutschland diskutieren. Hierbei sollen die Er­fah­run­gen im internationalen Bereich berücksichtigt werden. Die Ergebnisse quantitativer Risikobetrachtungen dienen im Ausland häufig der Kommuni­ka­tion bestehender Risiken an die Gesellschaft. Auch für Deutschland kann sich hier eine ver­besserte Möglichkeit ergeben, bestehende Risiken konkret zu benennen und zu kommuni­zie­ren.

Neben der Beschäftigung mit quantitativen Ansätzen wird sich der Ausschuss auch weiterhin mit nicht quantitativen Verfahren und Themen zum technischen Risikomanagement bzgl. der Anlagensicherheit auseinandersetzen.

 

IV. F&E-Schwerpunkte

Forschungsbedarf sieht der Ausschuss in der Entwicklung praktikabler und zuverlässiger Methoden der quantitativen Risikoanalyse.