3.4 Temporäre Arbeitskreise

Aufgaben

Temporäre Arbeitskreise können zur Erfüllung unterschiedlicher Aufgaben eingerichtet werden, Beispiele sind:

  • Das Aufgreifen bzw. Definieren neuer Themen und die Analyse des Bedarfs für die Einrichtung eines ständigen Gremiums von ProcessNet
  • Die Analyse neuer Trends und Formulierung eines förderpolitischen Positionspapiers
  • Die Organisation der Projekt- und Partnerfindung in Zusammenhang mit Fördermaßnahmen

Temporäre Arbeitskreise wählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden. Sie regeln die Arbeitsweise entsprechend ihrer Aufgabenstellung.

Gründung

Temporäre Arbeitskreise können nur durch den Lenkungskreis einer Fachgemeinschaft initiiert werden. Der Vorschlag zur Etablierung von temporären Arbeitskreisen kann durch alle ProcessNet-Mitglieder und durch die Geschäftsstelle erfolgen. Die Kriterien zur Gründung eines Temporären Arbeitskreises sind wie folgt festgelegt:

  • Aktualität der Thematik
  • Abgrenzung zu den anderen ProcessNet-Gremien
  • Mitgliederstruktur: Start mit mindestens fünf Mitgliedern, davon möglichst mindestens zwei aus der Wirtschaft

Umwandlung in ein permanentes Gremium

Temporäre Arbeitskreise werden für zwei Jahre eingerichtet; danach entscheidet der ProcessNet-Vorstand auf der Basis einer Empfehlung des Fachgemeinschafts-Vorsitzenden über

  • die Fortführung der Aktivitäten in einem bestehenden Gremium,
  • die Überführung in eine Fachgruppe oder einen Arbeitsausschuss
  • den Abschluss der Arbeit des temporären Arbeitskreises und damit über dessen Auflösung.

Folgende Kriterien müssen zur Umwandlung von Temporären Arbeitskreisen in Arbeitsausschüssen oder Fachgruppen berücksichtigt werden

  • Bestand der Aktivitäten
  • Handlungsbedarf und fachliche Breite des Arbeitsgebiets
  • Abgrenzung zu den anderen ProcessNet-Gremien