3.3 Arbeitsausschüsse

Aufgaben

Die Arbeitsausschüsse haben folgende Aufgaben:

  • Diskussion von Forschungs- und Entwicklungsproblemen aus Wirtschaft und Wissenschaft
  • Aufdeckung von Wissenslücken, die die Lösung technischer Probleme behindern
  • Formulierung von Forschungsthemen, deren Bearbeitung die Wissenslücken schließen kann; Erarbeitung von Positionspapieren
  • Planung und Koordinierung von Forschungs- und Untersuchungsprogrammen
  • Begutachtung von Forschungsanträgen
  • Unterbreitung von Vorschlägen für Veranstaltungen und Unterstützung der fachlichen Organisation
  • ­ Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses inkl. Aus- und Fortbildung

 

Mitgliedschaft

  1. Die Arbeitsausschüsse bestehen aus maximal 20 Fachleuten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Verwaltung. Mindestens ein Drittel der berufenen Mitglieder sollte der Wirtschaft angehören.
  2. Die Berufung zum Mitglied eines Arbeitsausschusses erfolgt für fünf Jahre durch den Vorsitzenden von ProcessNet, eine Wiederberufung ist möglich. Für die Zeitdauer der Berufung muss die aktive Berufstätigkeit gegeben sein. Die Mitgliedschaft endet mit der Beendigung dieser aktiven Berufstätigkeit.
  3. Aus dem Kreis der Ausschussmitglieder beruft der Vorsitzende von ProcessNet den jeweiligen Vorsitzenden des Arbeitsausschusses für die Dauer von fünf Jahren; eine Wiederberufung ist möglich. Für die Zeitdauer der Berufung muss die aktive Berufstätigkeit gegeben sein. Der Vorsitz endet mit der Beendigung dieser aktiven Berufstätigkeit. Vorsitzende sind nach Aufgabe Ihres Amtes noch drei Jahre Mitglied im Arbeitsausschuss.

Arbeitsweise

Die Ausschüsse tagen in der Regel einmal jährlich.

Zusammenarbeit mit Fachgruppen
Ist bei ProcessNet eine Fachgruppe mit verwandter Thematik zu einem Arbeitsausschuss eingerichtet, so tragen die jeweiligen Vorsitzenden durch gegenseitige Information dafür Sorge, dass ein reger Gedanken- und Ideenaustausch sowie eine fruchtbare Zusammenarbeit gewährleistet werden. Es wird empfohlen, dass ein aus dem jeweiligen Arbeitsausschuss auf Zeit bestimmter Vertreter als Ex-officio-Mitglied im Beirat der betreffenden Fachgruppe mitwirkt.

Es wird empfohlen, langfristig die beiden Gremienformen zusammen zu führen.