Kurzinformation über ein sicherheitsrelevantes Ereignis
Ein Lagerbehälter war restentleert und gereinigt worden. Dazu wurden alle Armaturen in den Produktleitungen und dem Stickstoffanschluss geschlossen. Letzteres entsprach der Betriebsanweisung, um einer Erstickungsgefahr durch Stickstoffaustritt in die Tanktasse zu begegnen. Bei nachfolgenden Arbeiten trat ein Unterdruck auf, durch den der Behälter eingezogen wurde. Nachträglich ließ sich nicht mehr klären, ob der Unterdruck durch Abkühlung und die verbundene Auskondensation von Wasserdampf (Reinigung mit Kondensat von 70° C) oder die Restentleerung des Reinigungswassers ohne offene Belüftung auftrat.
Der Auslegungsdruck des Behälters betrug +500/-20 mbar. Die Druckhaltung und Absicherung gegen Über- und Unterdrücke erfolgte, wie in Abb. 1 dargestellt durch
Beim Ausbau der kombinierten Über-/Unterdruckarmatur (3) stellte sich heraus, dass sie in falscher Richtung eingebaut worden war. Der Eingangsstutzen der Armatur zur abzusichernden Druckseite (zum Behälter) befand sich nicht bestimmungsgemäß auf der Behälterseite, sondern zur Atmosphäre hin. Da immer Atmosphärendruck anlag, konnte die Armatur (3) ihre Schutzfunktion nicht erfüllen. Da die Zuleitung zur Stickstoffüberlagerung geschlossen war, konnte ein Unterdruck entstehen. Die Einbaurichtung der Über-/Unterdruckarmatur wurde nach deren Einbau wegen der schon angebrachten Wärmedämmung im Betrieb nicht mehr kontrolliert.
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